Für alle Verträge zwischen RailTech360, Ostzelg 259, 5332 Rekingen AG (UID CHE-351.547.776) und den Nutzern der Plattform Railway Connect.
§01 Geltungsbereich, Vertragspartner & Begriffe
1.1 Diese AGB regeln umfassend die Nutzung der Plattform Railway Connect (Web, native iOS/Android-Apps, REST- und WebSocket-API) durch RailTech360, Inhaber Justin Barthel.
1.2 Vertragspartner sind ausschliesslich:
- EVU mit Konzession nach Schweizer EBG bzw. EU-Richtlinie 2012/34/EU sowie verbundene Industrieunternehmen;
- Freelancer: volljährige natürliche Personen mit dokumentierter Schienen-Qualifikation;
- Administratoren mit EVU-Vertretungsbefugnis;
- Plattform-Administratoren intern bei RailTech360.
1.3 Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer, AGB und mitgeltende Datenschutzerklärung akzeptiert zu haben.
1.4 Abweichende Bedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn RailTech360 in Textform zustimmt.
1.5 Plattform ausschliesslich für gewerbliche Nutzer. Konsumenten ausgeschlossen.
§02 Vertragsgegenstand & Rolle von RailTech360
2.1 Reine Vermittlungsplattform. Technische Vermittlungs- und Kommunikationsinfrastruktur.
2.2 Keine Vertragspartei. RailTech360 ist nicht Vertragspartei der Auftragsverhältnisse zwischen EVU und Freelancer (Werkvertrag, Auftrag nach Art. 394 ff. OR).
2.3 Kein Personalverleih. RailTech360 ist kein Personalverleiher im Sinne AVG (SR 823.11). Keine Bewilligungspflicht nach Art. 12 ff. AVG.
2.4 Keine bewilligungspflichtige Arbeitsvermittlung im Sinne von Art. 2 AVG.
2.5 Verifizierung mit Sorgfalt, ohne Garantie. Identität/Qualifikationen werden geprüft, aber keine Gewähr für Echtheit/Aktualität/Eignung. Finale Auswahl-Verantwortung beim EVU.
2.6 Bemühungspflicht statt Erfolgspflicht. Kein Anspruch auf Vermittlung.
2.7 Algorithmus liefert Vorauswahl. Annahme/Ablehnung manuell. Keine ausschliesslich automatisierte Entscheidung im Sinne Art. 22 DSGVO.
§03 Registrierung, Verifizierung & Account-Sicherheit
3.1 Registrierung Pflicht. Freelancer kostenlos, EVU im Abo.
3.2 Freelancer-Unterlagen: Identitätsnachweis, BAV-Tauglichkeit, Strecken-/Fahrzeugkenntnisse, Sprachzertifikate B2, Lichtbild, optional Versicherungsnachweise.
3.3 EVU-Unterlagen: UID, HR-Auszug max. 3 Monate alt, Tätigkeitsnachweis Schienen-Sektor.
3.4 Account-Sicherheit: Starkes Passwort, 2FA verbindlich für EVU-Admins und Plattform-Admins, sofortige Meldung bei Kontoübernahme-Verdacht.
3.5 Nutzer haftet für eigene Account-Aktivitäten.
3.6 Mehrfachregistrierungen → Sperrung aller Konten ohne Erstattung.
3.7 Recht zur Ablehnung/Sperrung ohne Begründung bei AGB-Verstoss oder Missbrauchsverdacht.
§04 Pflichten und Verbote der Nutzer
4.1 Wahrheitspflicht bei allen Angaben.
4.2 Vertraulichkeit der Plattform-Daten.
4.3 Kein Off-Platform-Bypass: Konventionalstrafe entgangene Provision, mindestens CHF 1'000 pro Vorfall.
4.4 Kein Spam/Belästigung/Diskriminierung in der Kommunikation.
4.5 Sicherheit/Compliance: BAV/EBV/RTE, ArG, AHV, MwSt, DSGVO/nDSG, Sanktionen.
4.6 Verbot von Reverse-Engineering, Bots, Scraping, Lasttests ohne Zustimmung.
4.7 Coordinated Disclosure: Sicherheits-Schwachstellen vertraulich an security@railway-connect.ch (90 Tage Schonfrist).
4.8 Eigenverantwortung Freelancer: AHV, MwSt, Versicherung, BAV-Ruhezeiten, Zertifikat-Aktualität.
4.9 Eigenverantwortung EVU: Versicherungs-Abdeckung, Einweisung, AVG-Qualifikation, Bezahlung.
§05 Abonnements, Preise, Zahlung & Mahnwesen
5.1 Monatliche Abos: Starter, Business, Enterprise.
5.2 Preise CHF zzgl. MwSt.
5.3 Rechnungen monatlich im Voraus, QR-Rechnung (SIX) oder E-Rechnung (ZUGFeRD/Swico S1).
5.4 Zahlungsfrist: 30 Tage netto.
5.5 Verzug: 5 % p.a. (Art. 104 OR), Mahngebühren CHF 30 / 50 / 100.
5.6 Eskalation: Lese-Modus → Sperrung → Inkasso → Wirtschaftsauskunftei-Eintrag.
5.7 Aufrechnung nur mit unbestrittenen Forderungen.
5.8 Preisänderungen: 60 Tage Ankündigung, max. 1×/Jahr. Ab 10 % Erhöhung Sonderkündigungsrecht.
5.9 Provisionen falls anwendbar transparent vorab.
5.10 Freelancer rechnen direkt mit EVU.
§06 Nutzungsrechte & geistiges Eigentum
6.1 Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für Vertragsdauer.
6.2 Sämtliche Rechte (Software, Designs, Marken) bei RailTech360/Lizenzgebern.
6.3 Verbot: Vervielfältigung, Reverse-Engineering, Entfernen von Kennzeichnungen.
6.4 Nutzer-Inhalte bleiben Eigentum; einfache Lizenz an RailTech360 für Plattformbetrieb.
6.5 Bewertungen sachlich, wahrheitsgemäss.
6.6 Feedback-Rechte unbeschränkt für RailTech360.
§07 Verfügbarkeit, Service-Levels & Wartung
7.1 Verfügbarkeitsziel 99 % im Jahresmittel — keine Garantie.
7.2 Höhere Gewalt entbindet für Ereignisdauer.
7.3 Notfall-Wartung ohne Vorankündigung möglich.
7.4 Datensicherung: 35 Tage rollierend. Eigene Sicherung erforderlich.
7.5 Beta-Funktionen "as is", Haftung vollständig ausgeschlossen.
7.6 Drittanbieter-Ausfälle ausserhalb der Verantwortung von RailTech360.
§08 Haftung & Haftungsbeschränkung
8.1 Haftung ausschliesslich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
8.2 Ausschluss leichte Fahrlässigkeit. Keine Haftung für:
- Entgangenen Gewinn, Folgekosten, mittelbare Schäden;
- Schäden aus Nichtverfügbarkeit;
- Datenverlust bei zumutbarer Eigensicherung;
- Verstösse gegen Sicherheits-/Arbeitsschutz-/Sozialversicherungsrecht durch EVU/Freelancer;
- Schäden aus Auftragserfüllung zwischen EVU und Freelancer;
- Cyberangriffe Dritter trotz Stand-der-Technik;
- Personen-/Sachschäden bei vermitteltem Einsatz;
- Reputations-/ideelle Schäden;
- Beta-Funktionen und Drittanbieter-Komponenten;
- Falsche Angaben anderer Nutzer.
8.3 Haftungshöchstgrenze: Maximum 12-Monats-Abo-Gebühren oder CHF 5'000. Freelancer (kostenlos) max. CHF 500. Beta vollständig ausgeschlossen.
8.4 Unberührt: PrHG, Leben/Körper/Gesundheit, Kardinalpflichten, arglistig verschwiegene Mängel.
8.5 Mitverschulden mindert/schliesst aus.
8.6 Verjährung: 12 Monate ab Kenntnis, max. 24 Monate ab Schadensereignis.
8.7 Freistellung RailTech360 von Drittansprüchen aus Nutzer-Verstössen.
8.8 Kein Schadensersatz bei Eigenverstoss.
§09 Gewährleistung
9.1 "As is"-Bereitstellung. Keine Gewähr für Eignung/Verfügbarkeit/Fehlerfreiheit.
9.2 Mängelbeseitigung: Nachbesserung in angemessener Frist. Minderung erst nach 2× Fehlschlag und 30 Tage Nachfrist.
9.3 Mängelanzeige unverzüglich an support@railway-connect.ch.
9.4 Marketing-Aussagen begründen keine Beschaffenheitsgarantie.
§10 Vertragslaufzeit & Kündigung
10.1 EVU-Abos unbestimmt, 14 Tage Frist zum Monatsende.
10.2 Freelancer-Konten jederzeit fristlos. 30 Tage Karenz, dann Anonymisierung.
10.3 Ausserordentliche Kündigung bei wichtigem Grund (AGB-Verstoss, Verzug 30 Tage, Betrug, Insolvenz, Sanktionsliste).
10.4 Keine Erstattung bei Eigenverschulden.
10.5 Daten vor Vertragsende selbst exportieren.
10.6 Datenschutz-Aufbewahrung gemäss Datenschutzerklärung.
§11 Datenschutz
Verarbeitung gemäss Datenschutzerklärung — integraler Bestandteil dieser AGB.
§12 Geheimhaltung
12.1 Vertraulichkeit aller Geschäfts-/Betriebsgeheimnisse — Vertragsdauer und unbefristet danach.
12.2 Ausnahmen: Öffentlich bekannt, vorab bekannt, von Dritten ohne Pflicht erhalten, gesetzliche Pflicht.
12.3 Konventionalstrafe: CHF 10'000 pro Vorfall. Weitergehender Schaden vorbehalten.
§13 Sanktionen, Geldwäscheprävention & Embargo
13.1 Nutzer steht nicht auf SECO/EU/OFAC/UN-Listen.
13.2 Keine Nutzung für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Korruption.
13.3 RailTech360 darf bei Verdacht Auszahlungen zurückhalten und Behörden informieren.
§14 API-Nutzung & technische Integration
14.1 Doku auf docs.railway-connect.ch.
14.2 Rate-Limits aus OpenAPI-Schema. Sperre bei Überschreitung.
14.3 Webhooks: Empfänger pflichtig zu Signaturprüfung.
14.4 Versionierung: 6 Monate Vorlauf für Deprecations.
§15 Mobile-App-spezifische Bestimmungen
15.1 App-Store-Bedingungen ergänzend.
15.2 Sicherheit: Cert-Pinning, Jailbreak-Detection, Keychain/Keystore. Auf gerooteten Geräten kann Zugriff verweigert werden.
15.3 Push-Benachrichtigungen via FCM. In Geräte-Einstellungen widerrufbar.
15.4 Offline-Nutzung: Synchronisation in Nutzer-Verantwortung.
§16 Bewertungssystem & Ehrenkodex
16.1 Nur eigene Erfahrung, sachlich, wahrheitsgemäss.
16.2 Stichprobenartige Prüfung, Entfernung rechtswidriger Bewertungen.
16.3 Manipulation → sofortige Account-Sperre.
§17 Notice-and-Takedown / Rechtsverletzungen Dritter
Substantiierte Meldung mit URL, Beschreibung, Aktivlegitimation und Kontaktdaten an legal@railway-connect.ch. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte werden unverzüglich entfernt.
§18 Werbung & Drittanbieter
18.1 Plattform finanziert über Abos. Werbung bei Einführung klar gekennzeichnet.
18.2 Sponsored-Listings transparent gekennzeichnet.
§19 Änderungen der AGB
19.1 Anpassungen bei Gesetz, Rechtsprechung, technischen Änderungen.
19.2 Wesentliche Änderungen mit 30 Tagen Vorlauf per E-Mail.
19.3 Kein Widerspruch innerhalb 30 Tagen → angenommen.
19.4 Bei rechtzeitigem Widerspruch ausserordentliches Kündigungsrecht.
19.5 Redaktionelle Änderungen ohne Mitteilung.
§20 Schlussbestimmungen
20.1 Anwendbares Recht: Schweizer Recht unter Ausschluss CISG und IPRG-Verweisungsnormen.
20.2 Gerichtsstand: Rekingen AG, Schweiz.
20.3 Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen ersetzt durch nächst-mögliche wirtschaftliche Regelung.
20.4 Schriftform: Textform (E-Mail) genügt.
20.5 Abtretung: Nutzer ohne schriftliche Zustimmung nicht möglich. RailTech360 darf an Rechtsnachfolger übertragen — Sonderkündigungsrecht bei Drittübertragung.
20.6 Sprache: Massgebend ist die deutsche Fassung.
20.7 Kein stillschweigender Verzicht.
20.8 Gesamtvereinbarung mit Datenschutzerklärung.
20.9 Überlebensklausel: §08, §12, §17, §20 überdauern Vertragsende.